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Dr. med. Thomas Telschow • Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie

Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen

Arztbesuch nach dem Unfall

Für alle Unfälle, die während der Ausübung des Berufs oder der Ausbildung, in der Schule oder in der Kindertagesstätte passieren, ist die Gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Hierzu gehören die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen. Zu den versicherten Tätigkeiten gehören weiterhin auch Unfälle, die auf direktem Weg von oder zu dem Ort der Arbeit, der Ausbildung oder Kita passieren (Wegeunfall), in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z. B. auch Dienstreisen, Klassenfahrten) oder der Pflege von Angehörigen stehen. Auch Jäger und Jagdpächter sind über die Berufsgenossenschaft versichert.

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften verpflichtet, bei Arbeits- und Wegeunfällen unverzüglich eine fachärztliche Heilbehandlung und Versorgung zu gewährleisten. Dazu werden in Deutschland von den Berufsgenossenschaften Durchgangsärzte (D-Ärzte) bestellt, die über besondere unfallmedizinische Kenntnisse verfügen und sich regelmäßig weiterbilden müssen. Die Durchgangsärzte sind im System der berufsgenossenschaftlichen Versorgung für die Behandlung der Versicherten nach Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle zuständig. Als erste Anlaufstelle für die Verletzten steuern sie nach der Diagnosestellung das gesamte Heilverfahren und koordinieren die Behandlung von der Erstversorgung bis hin zur Rehabilitation.

Dr. med. Thomas Telschow ist seit 2008 als D-Arzt für die Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen durch die Berufsgenossenschaften zugelassen.

Arztbesuch nach dem Unfall

Für die Vorstellung in der Praxis ist keine Überweisung des Hausarztes erforderlich. Sie können uns direkt aufsuchen. Bei akuten Verletzungen ist keine Terminvereinbarung notwendig. Bei Folgen eines Unfalls oder nur geringen Beschwerden wird um eine telefonische Terminabsprache im Vorfeld gebeten, um lange Wartezeiten für Sie und andere Patienten zu vermeiden. Bitte informieren Sie die Mitarbeiter schon bei der Terminvergabe, dass es sich um einen Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall handelt, damit der richtige Behandlungsschein angelegt wird.

In der Praxis erfolgt auch die Meldung von Berufserkrankungen, deren Diagnostik und ggf. Therapie (z. B. Meniskuserkrankungen, Arthrose, Schleimbeutel- und Sehnenscheidenreizungen, Nervendruckschäden, bösartige Hauterkrankungen).

 

Praxis Dr. med. Thomas Telschow
Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie
Ärztehaus am Krankenhaus
Dobberziner Str. 94 • 19348 Perleberg
Telefon: 03876 79690